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In Deutschland wird von Seiten des Staates sehr genau unterschieden zwischen einem Opfer von Menschenhandel und einer Opferzeugin, d.h. einer Betroffenen, die sich dazu bereit erklärt im Prozess gegen die TäterInnen auszusagen. Wir unterscheiden nicht zwischen Opferzeuginnen und Betroffenen des Menschenhandels, die nicht aussagen wollen oder können. Beide Gruppen von Frauen werden beraten und psychosozial versorgt. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Betroffenen von Menschenhandel zeichnen sich dadurch aus, dass sie unter Bedingungen arbeiten und leben, die der Sklaverei ähneln. Sie haben wenig bis keinerlei Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen. Sie können gnadenlos ausgebeutet werden und dienen allein dem Profitstreben anderer. Für Frauen, die in der Sexindustrie Opfer von Menschenhandel werden, kann dies bedeuten, dass sie keine Kunden oder Sexualpraktiken ablehnen dürfen und nicht auf Kondome bestehen dürfen. Hinzu kommt, dass sie die sexuellen Wünsche der Täter (ungewollt und unentgeltlich) erfüllen müssen. Ihre Verdienstmöglichkeiten - sofern überhaupt vorhanden - stehen in einem absoluten Missverhältnis zu ihren Einnahmen. Bei der Identifizierung von MH in die sexuelle Ausbeutung spielt die Verteilung des Prostitutionserlöses eine wichtige Rolle. Hinsichtlich der Einnahmenverteilung ist beispielsweise für die Berliner Polizei ein wichtiges Indiz für MH, wenn mehr als 50% des Prostitutionserlöses abgegeben werden muss. In der Praxis haben einige Frauen berichtet, dass sie bis zum "Abarbeiten" ihrer Schulden gar kein Geld erhalten haben; manche konnten bis zu 15 % behalten. Für Betroffene des Menschenhandels aus anderen Industrien kann es bedeuten, Arbeitszeiten von bis zu 19 Std. am Tag zu haben und auch nicht in der Position zu sein, einzelne Tätigkeiten abzulehnen. Auch sie verdienen - wenn überhaupt etwas - wesentlich weniger als andere ArbeitnehmerInnen in einer vergleichbaren Position. Ihre fiktiven oder tatsächlichen Schulden zahlen Betroffene des Menschenhandels zu einseitig bestimmten Bedingungen und Zinsen ab. So berichten Frauen aus Mittel- und Osteuropa davon, dass sie bis zu 3500€ für die Reise "abarbeiten" müssen, während thailändische Frauen Beträge von 15.000€ - 35.000€ "abzuarbeiten" haben. Nicht nur für die Einreise, auch für Kost, Logis etc. werden unverhältnismäßig hohe Kosten verlangt. Die Höhe der Summen macht deutlich, dass diese den realen Kosten einer Einreise in keinster Weise entsprechen. Die Rückzahlungsmodalitäten sind in der Regel einseitig bestimmt und von den Frauen nicht verhandelbar. Manche von ihnen werden der
Freiheit beraubt und erleben Gewalt.
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