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Seit 2000 ist Menschenhandel in einer UN Konvention - dem "Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität" - international einheitlich definiert. Eine darauf folgende EU Rahmenrichtlinie verpflichtete alle Mitgliedstaaten, entsprechend der UN Vorgabe, die innerstaatliche Gesetzgebung zu verändern. Dieser Aufforderung folgte Deutschland im Februar 2005 mit einer Strafrechtsänderung. Seither ist Menschenhandel (MH) nun nicht mehr eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sondern eine Straftat gegen die persönliche Freiheit eines Menschen. Der § 232 StGB beinhaltet "Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" und der § 233 StGB "Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft". Über das quantitative Ausmaß dieses Verbrechens wird viel gemutmaßt, wirklich seriös sind bzw. können diese Schätzungen nicht sein. Die einzig fundierte Zahl für die Bundesrepublik ist die, die das Bundeskriminalamt jährlich in seinem Lagebericht Menschenhandel veröffentlicht. Hierbei handelt es sich lediglich um Fälle, die der Polizei bekannt sind bzw. um solche, bei denen es mindestens zu einem Ermittlungsverfahren gekommen ist - also dem polizeibekannten Hellfeld. Über das Dunkelfeld sagen aber diese Zahlen nichts aus; seriöse Schätzungen hierzu sind nicht möglich. Zudem besteht eine Diskrepanz zu den Fallzahlen der Fachberatungsstellen. Neben der reinen quantitativen Differenz ergibt sich im Bereich des Menschenhandels auch eine Diskrepanz zu der Vielzahl von Herkunftsländern, die im Lagebild Menschenhandel des BKA nicht vorkommen. So haben wir beispielsweise Frauen aus 24 Ländern beraten, die Betroffene des Menschenhandels in die Sexindustrie waren. Das Lagebild Menschenhandel des Bundeskriminalamtes 2007 erwähnt hingegen lediglich 9 Herkunftsländer für Betroffene des Menschenhandels. Auch wenn die Gesetzestexte
geschlechtsneutral formuliert sind, ist zumindest der Menschenhandel
in die Sexindustrie de facto ein Handel mit Frauen. Wir müssen
davon ausgehen, dass es sich beim Handel in die Ehe ähnlich verhält.
Wie es bei ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen aussieht, ist derzeit
nicht erfasst.
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