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Im europäischen Vergleich hat Italien unserer Ansicht nach die besten gesetzlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Menschenhandel. Denn dort ist der Aufenthaltstitel einer Betroffenen weitestgehend abgekoppelt von ihrer Eigenschaft als Zeugin in einem Strafverfahren gegen ihre PeinigerInnen. Grundlage für diese Rechte ist Artikel 18 des "Legislative Decree Nr. 286/98". Um ein Bleiberecht für zunächst 6 Monate zu bekommen, muss die Betroffene einfache Angaben bei der Polizei machen, die es der Polizei ermöglichen nachzuprüfen, ob sie Betroffene des Menschenhandels ist. Sie muss Angaben über Ihre Ausbeuter machen und aus der Prostitution aussteigen. Wenn die Viktimisierung der Betroffenen feststeht, erhält sie einen befristeten Aufenthaltstitel. Nach 6 Monaten wird dieser verlängert, wenn die Betroffene an einem Integrationskurs teilnimmt. Dieser Aufenthaltstitel wird in einen unbefristeten umgewandelt, wenn sie sich in den Arbeitsmarkt integriert hat. Mit dem festen Titel gelten für Betroffene des Menschenhandels dieselben gesetzlichen Regelungen wie für andere MigrantInnen. Die betroffenen Frauen können sich zwischen der "sozialen Route" und der "juristischen Route" entscheiden. Wenn Betroffene des Menschenhandels offiziell Anzeige erstatten und vor Gericht zur Aussage bereit sind, bekommen sie ihren Aufenthaltstitel über die "juristische Route"; diese ist vergleichbar mit der Duldungsvergabe für Zeuginnen in der BRD. Manchmal gibt es ein pre-trial hearing - dieses ähnelt im Wesentlichen einer richterlichen Vernehmung. Bei dieser Anhörung sind der Richter und der Angeklagte anwesend. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ist verantwortlich für den Fortgang der Strafverfolgung, während das Immigrationsbüro verantwortlich ist für die Erteilung der Aufenthaltstitel. Darüber hinaus gibt es in Italien aber die "soziale Route". Hier können sich Betroffene an eine Beratungsstelle wenden, auch wenn sie keine offizielle Aussage machen wollen. Sie müssen - wie oben geschildert - lediglich Angaben bei der Polizei machen. Nicht jede Beratungsstelle, sondern speziell registrierte Beratungsstellen sind autorisiert, diese Aufgaben zu übernehmen. Beim ersten Weg entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob die Frau bleiben darf oder nicht. Beim zweiten Weg entscheidet es der/die "Questura". Der einzige Unterschied ist, dass bei der "Sozialen Route" die Meinung der Staatsanwaltschaft völlig unerheblich ist. Die bei der "Sozialen Route" erhaltenen Informationen muss die Polizei natürlich offiziell verwerten, denn auch für Italien gilt das Legalitätsprinzip. Sollte es hierdurch doch zu einem Prozess kommen, wird von den Frauen schon erwartet, dass sie als Zeuginnen aussagen, wenn das Gericht dies verlangt. Wenn es soweit ist, gelten für sie aber dieselben Regeln wie für italienische Staatsbürger - die auch eine Zeugenpflicht haben. Sollten die Frauen nicht aussagen, können sie ebenso wie italienische Bürger dafür bestraft werden, aber sie können nicht abgeschoben werden. Übertragbarkeit auf
Deutschland Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die Frauen in Italien nicht automatisch Zeuginnen sein müssen. Hinzu kommt, dass sie nach den ersten Aussagen ohne Druck zur Ruhe kommen können und sich in garantierter Sicherheit überlegen können, ob sie eine gerichtliche Aussage machen wollen oder nicht. Wir wissen, dass eine Bedenkzeit in der Regel die Aussagebereitschaft und Aussagefähigkeit von traumatisierten Frauen erhöht. Die Frauen haben zudem die theoretische Möglichkeit zunächst "nur" Angaben zu machen, um später mit einem festen Aufenthaltstitel ihre Kinder nachzuholen und dann als Zeuginnen auszusagen. Verteidiger der Täter versuchen immer wieder vor Gericht Zeuginnen zu unterstellen, sie würden nur aussagen, um sich einen Aufenthalt zu "erschleichen". Wenn alle Opfer von Menschenhandel - unabhängig davon ob sie aussagen oder nicht - einen Aufenthaltstitel haben, können Verteidiger diese - für die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen sehr wichtige - Strategie nicht mehr gegen sie einsetzen. Einige Staaten lehnen ein solches System ab, weil sie befürchten, dass einige MigrantInnen sich auf diesem Wege legalisieren werden. Antislavery International weist darauf hin, dass dies weder in Italien noch in Belgien, noch in den Niederlanden stattgefunden hat. Bereits jetzt entscheidet ja die Polizei auch in Deutschland, ob eine Frau Opfer von Menschenhandel ist oder nicht. Diese Rolle hätte die Polizei auch, wenn wir das italienische Modell praktizieren würden. Der "einzige" Unterschied wäre, dass die Trennung zwischen der Prozedur um den Aufenthalt und der Teilnahme an der juristischen Verfolgung der Täter die Bedürfnisse der Opfer in den Mittelpunkt stellen würde und nicht wie zurzeit ihre Notwendigkeit als Zeuginnen. Download: Italienisches
Modell (pdf)
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