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Eine - in Europa weitestgehend ignorierte - aber aus menschenrechtlicher Perspektive sehr wichtige Konvention ist die "Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen". Mit WanderarbeitnehmerInnen sind MigrantInnen gemeint! Schon dieser Übersetzungsfehler macht deutlich, wie vernachlässigt diese Konvention ist, denn die meisten, die mit MigrantInnen arbeiten, merken auf diese Weise nicht einmal, dass es eine Konvention gibt, die ihre KlientInnen betreffen könnte. Diese Konvention ist die einzige, die den Zugang zu Grundrechten nicht von einem vorhandenen Aufenthaltsstatus ableitet. Sie sorgt dafür, dass undokumentierte Menschen das "Recht auf Rechte" erhalten Vielleicht ist dies der Grund, warum kein westeuropäisches Land daran denkt, eine Ratifizierung dieser Konvention voranzutreiben. Schon von der Fertigstellung bis zum In-Kraft-Treten der Konvention sind 13 Jahre vergangen. Und bisher haben ausschließlich die Länder ratifiziert, aus denen die Mehrzahl der MigrantInnen kommen - also traditionell Länder mit weniger finanziellen Ressourcen als die Zielländer wie z.B. Deutschland. Link: Die
Wanderarbeitnehmerkonvention der Vereinten Nationen
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