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Wir gehen davon aus, dass die Möglichkeit einer legalen Arbeitsaufnahme - auch in der Prostitution - für Migrantinnen die beste Prävention gegen Menschenhandel wäre. Denn wir gehen davon aus, dass restriktive Einreisemöglichkeiten mitverantwortlich für die Zunahme von Menschenhandel sind. Denn offenbar gibt es einen Bedarf an Arbeitskräften sowohl in der Prostitution als auch in anderen Industriezweigen. Auf der anderen Seite gibt es migrationswillige Menschen, die bereit sind, diese Arbeiten auszuführen - es ist nicht nachvollziehbar, warum westeuropäische Staaten dies nicht ermöglichen. Das deutsche Zuwanderungsgesetz hätte den Rahmen geboten, auf diesen Bedarf adäquat zu reagieren - leider hat die Regierung aber diese Gelegenheit völlig ungenutzt gelassen. Zwar sind Migrationskanäle für hochqualifizierte Arbeitskräfte geschaffen worden, aber für potentielle ArbeitnehmerInnen in anderen Bereichen wurde kein Migrationsweg gefunden. Sollte diese Möglichkeit geschaffen werden, muss gleichzeitig jedoch gewährleistet werden, dass die ArbeitnehmerInnen nicht ausgebeutet werden können. Es muss daher arbeitsrechtliche Mindeststandards geben, an denen sie sich orientieren können. Derzeit wird Menschenhandel
in fast allen Ländern der europäischen Gemeinschaft mit großer
Priorität diskutiert. Leider entsteht hierbei der Eindruck, als würde
ein Schwerpunkt gesetzt, von dem die Betroffenen nichts zu erwarten hätten.
Denn der Fokus dieser Betrachtungen liegt einzig und allein auf dem Wanderungsprozess.
Auch wird das Thema Menschenhandel häufig dafür instrumentalisiert
um Migration zu beschränken. Aus menschenrechtlicher Perspektive
ist dies nicht akzeptabel.
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