Gewalt im Migrationsprozess
Gewalt gegen Migrantinnen
Restriktive Einwanderungspolitiken und Gesetze verhindern reguläre Migration. Für Frauen, die sich ohne einen sicheren Aufenthaltstitel in Deutschland befinden, besteht aufgrund ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation eine größere Wahrscheinlichkeit ausgebeutet zu werden und Gewalterfahrungen zu machen. Leider wird das Thema Gewalt gegen Migrantinnen in der politischen und gesellschaftlichen Debatte oft zum Zweck der Migrationsbeschränkung instrumentalisiert.
Heiratsmigration
Ein Teil der Klientinnen von Ban Ying e.V. sind Heiratsmigrantinnen. Viele von ihnen willigen in diese Ehen ein, aus Mangel an Alternativen oder in der Hoffnung, dass sie darüber einen (zumindest befristeten) Aufenthaltsstatus in Deutschland bekommen können. Sie wissen in der Regel nicht, dass ein Aufenthaltsstatus, der auf falschen Angaben basiert, immer sehr riskant ist. Tatsächlich hängt ihre Legalität von der Gunst der Ehemänner ab: eine Meldung an die Ausländerbehörde reicht vollkommen aus, um die Frauen zu illegalisieren - und das auch nach mehreren Jahren in der Ehe. Sie wissen auch nicht, dass die Ehe drei Jahre Bestand haben muss, wenn sie sich nach der Trennung weiterhin legal in Deutschland aufhalten wollen. Grundlage hierfür ist § 31 AufenthaltsG. Wenn die Frauen sich wegen ihrer Ausbeutungs- oder Gewalterfahrungen an die Behörden wenden würden, würde ihre sogenannte "Scheinehe" entdeckt werden und damit die Grundlage ihres Aufenthaltstitels. Daher sind Frauen, die keine andere aufenthaltsrechtliche Perspektive haben, natürlich nicht bereit, gegen die Täter_innen auszusagen.
Bei Razzien fallen die Betroffenen mit den regulären Papieren nicht auf - auch wenn sie Betroffene von Menschenhandel sind. Denn ein Hauptindiz für die Polizei ist in der Regel der fehlende Aufenthaltsstatus. Wünschenswert wäre daher den Schwerpunkt bei Kontrollen auf die Arbeitsbedingungen und nicht auf den Aufenthaltsstatus zu legen.
Die Einreise
Je nach Herkunftsland sind die Einreisewege und die damit verbundenen Mittel der Frauen natürlich unterschiedlich. Während EU-Bürgerinnen völlig problemlos legal einreisen können, versuchen Frauen aus anderen Ländern Mittel- und Osteuropas entweder mit falschen Dokumenten der neuen EU-Länder einzureisen oder sie begeben sich ohne die notwenigen Dokumente auf die Reise. Denn sie wissen, dass es für mittellose Frauen und Männer nahezu unmöglich ist, ein Schengenvisum zu erhalten. Manchen Frauen ist vor Reiseantritt bewusst, dass sie kein Visum für die Reise haben; andere erfahren es erst im Laufe der Reise.
Dort, wo eine Einreise über den Landweg so gut wie unmöglich ist, (z.B. aus Thailand oder Nigeria) reisen die Frauen meist zunächst legal ein. Um diese Reise zu ermöglichen, brauchen sie allerdings Papiere, Einladungen, etc., was die Einreisekosten in die Höhe treibt. In der Regel reisen sie mit einem Touristenvisum ein, das drei Monate gültig ist. Danach sind sie entweder "illegal" - und somit ähnlich erpressbar wie Frauen, die ganz ohne Dokumente eingereist sind - oder ihnen wird eröffnet, dass sie heiraten können/müssen, um ihren Aufenthalt zumindest zum Schein zu legalisieren.
Vulnerabilität der Heiratsmigrantinnen
Seit August 2007 hat sich die strukturelle Vulnerabilität von Heiratsmigrantinnen verstärkt. Denn seither wird gesetzlich verlangt, dass nach Deutschland ziehende Ehepartner_innen vor der Einreise - also in der Regel im Herkunftsland - Deutschkenntnisse erwerben und durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts unter Beweis stellen müssen.
Frauen, die zu uns in die Beratung kommen, haben berichtet, dass sich ihre Migration durch die Deutschprüfung zeitlich verzögert und sie finanziell sehr belastet hat. Oft sind sie nicht in der Lage diese Kosten selbst zu tragen; so werden sie vom zukünftigen Ehemann vorgestreckt. Dies hat zur Folge, dass einige Ehemänner der Meinung sind, sie hätten viel in die Einreise der Frauen "investiert" und könnten daher "Gegenleistungen" erwarten. Vereinzelt haben Frauen berichtet, dass ihre Ehemänner nach der Einreise von ihnen erwartet haben, dass sie die Kosten ihrer Einreise "abarbeiten". In solchen Konstellationen erhöht diese Regelung die Vulnerabilität von Heiratsmigrantinnen.
Bei der Gesetzesänderung von 2007 machte der Gesetzgeber mehrfach deutlich, dass es ihm bei der Einführung dieser Regelungen darum ging, Opfer von Zwangsehen zu schützen. Im Zusammenhang mit Thailand wurde von politischer Seite weniger von Zwangsverheiratung gesprochen, sondern eher von Heiratshandel, den es zu verhindern gilt. Nicht nur, dass im gesamten Gesetzespaket Maßnahmen fehlen, die zwangsverheiratete oder gehandelte Ehefrauen adäquat schützen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung nicht die Gelegenheit genutzt hat, im Rahmen des Deutschunterrichtes oder der Visaerteilung Frauen über ihre Rechte in Deutschland zu informieren und ihnen Kontaktadressen für den Notfall mitzugeben. Zudem hält auch die Europäische Kommission die strenge deutsche Regelung für unvereinbar mit EU-Recht, und zwar mit der Familienzusammenführungsrichtlinie der EU. Aus einer schriftlichen Erklärung der Europäischen Kommission vom Mai 2011 an den Europäischen Gerichtshof geht hervor, dass Integrationsanforderungen und Sprachtests dem Ziel einer erfolgreichen Familienzusammenführung nicht entgegenstehen und auch nicht zu einer Ablehnung der Familienzusammenführung führen dürfen.